Vereinigtes Königreich: Au-pair-Regeln
Das Vereinigte Königreich hat kein Au-pair-Visum und keine Taschengeldregel. GOV.UK behandelt ein Au-pair als jemanden, der im Haushalt beschäftigt ist — damit ist die Geldfrage entschieden: Es gilt der National Minimum Wage.
Stand: · Quellen zuletzt geprüft am 17.09.2026
Die Regeln
- Mindestlohn
Au-pairs haben Anspruch auf den National Minimum Wage und den National Living Wage. Stellt der Arbeitgeber eine Unterkunft, ist diese bei der Berechnung zu berücksichtigen.
- Sätze ab April 2026
12,71 £ pro Stunde ab 21 Jahren, 10,85 £ von 18 bis 20, 8 £ unter 18 und für Auszubildende. Die Sätze ändern sich jedes Jahr am 1. April.
- Arbeitserlaubnis
Du kannst ein Au-pair einstellen, das aus dem Vereinigten Königreich oder Irland kommt, das aus einem EU-Land mit settled oder pre-settled status kommt (oder dafür antragsberechtigt ist), oder das ein Youth-Mobility-Scheme-Visum hat. Sonst musst du die Visabedingungen prüfen. Ein Au-pair mit Besuchervisum oder mit einem Aufenthalt von sechs Monaten oder weniger darfst du nicht einstellen.
- Steuer und Sozialabgaben
Au-pairs müssen je nach Verdienst Einkommensteuer und National Insurance zahlen.
- Nachweise
Der Arbeitgeber muss Aufzeichnungen führen, die belegen, dass er den Mindestlohn zahlt.
Was wir nicht belegen konnten
Diese Angaben fehlen mit Absicht. Wir haben keine offizielle Quelle dafür gefunden, und eine Schätzung auf einer Regel-Seite ist schlechter als eine Lücke.
- Höchstarbeitszeit, freie Tage und ein Mindesttaschengeld. Es gibt kein britisches Au-pair-Programm, das sie festlegt; es gilt das allgemeine Arbeitsrecht, das diese Seite nicht vollständig abbildet.
Quellen
- Employing someone to work in your home: Au pairsGOV.UK · geprüft 17.09.2026
- National Minimum Wage and National Living Wage ratesGOV.UK · rates from April 2026 · geprüft 17.09.2026
Diese Seite fasst veröffentlichte Regeln zusammen und ist keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und eine Behörde kann ihre eigenen Regeln im Einzelfall anders auslegen. Prüfe die verlinkte Quelle und frage deine Agentur oder die zuständige Behörde, bevor du unterschreibst.
Andere Länder
USA (J-1)
Bundesweite Austauschregeln: 45 Wochenstunden, 1,5 freie Tage, Bildungsauflage, Sponsor und DS-2019.
Deutschland
30 Wochenstunden, 280 € Taschengeld im Monat, 840 € für den Sprachkurs, sechs bis zwölf Monate.
Frankreich
25 Wochenstunden, mindestens 320 € Taschengeld im Monat, Französischkurs, Langzeitvisum „jeune au pair“.
Niederlande
30 Wochenstunden, 8 Stunden am Tag, zwei freie Tage, höchstens ein Jahr, nur über anerkannte Agentur.
Österreich
16,5 Wochenstunden inklusive Arbeitsbereitschaft, mindestens 551,10 € im Monat, vorab beim AMS anzuzeigen.
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