Österreich: Au-pair-Regeln
Österreich behandelt Au-pairs als Beschäftigte im Haushalt; die Gastfamilie muss das Verhältnis vor Beginn beim AMS anzeigen. Die folgenden Angaben stammen vom Unternehmensserviceportal des Bundes.
Die Regeln
- Arbeitszeit
Die Arbeitszeit inklusive Arbeitsbereitschaft beträgt höchstens 16,5 Stunden pro Woche.
- Mindestentgelt
Für ab 1. Jänner 2026 geschlossene Beschäftigungsverhältnisse mindestens 551,10 Euro im Monat für 16,5 Wochenstunden Kinderbetreuung und leichte Haushaltshilfe.
- Alter
Zwischen 18 und 28 Jahren.
- Anzeige beim AMS
Die Gastfamilie zeigt das Verhältnis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit beim AMS an; vor Ausstellung der Anzeigebestätigung darf das Au-pair nicht beschäftigt werden.
- Dauer
Die Anzeigebestätigung gilt zunächst für sechs Monate und kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere sechs Monate verlängert werden.
- Deutsch
Ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen (Niveau A1 nach GER) schon vor Antritt der Beschäftigung.
- Sozialversicherung
Die Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung ist erforderlich; bei Unterschreitung der Geringfügigkeitsgrenze genügt die Anmeldung zur Unfallversicherung.
Was wir nicht belegen konnten
Diese Angaben fehlen mit Absicht. Wir haben keine offizielle Quelle dafür gefunden, und eine Schätzung auf einer Regel-Seite ist schlechter als eine Lücke.
- Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen im Jahresverlauf. Sie richten sich nach dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz; dieses Gesetz haben wir für diese Seite nicht ausgewertet.
Quellen
- Au-pairUnternehmensserviceportal (USP), Republic of Austria · page updated 10 August 2026 · geprüft 17.09.2026
Diese Seite fasst veröffentlichte Regeln zusammen und ist keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und eine Behörde kann ihre eigenen Regeln im Einzelfall anders auslegen. Prüfe die verlinkte Quelle und frage deine Agentur oder die zuständige Behörde, bevor du unterschreibst.
Andere Länder
USA (J-1)
Bundesweite Austauschregeln: 45 Wochenstunden, 1,5 freie Tage, Bildungsauflage, Sponsor und DS-2019.
Deutschland
30 Wochenstunden, 280 € Taschengeld im Monat, 840 € für den Sprachkurs, sechs bis zwölf Monate.
Frankreich
25 Wochenstunden, mindestens 320 € Taschengeld im Monat, Französischkurs, Langzeitvisum „jeune au pair“.
Niederlande
30 Wochenstunden, 8 Stunden am Tag, zwei freie Tage, höchstens ein Jahr, nur über anerkannte Agentur.
Vereinigtes Königreich
Kein Au-pair-Programm: Ein Au-pair ist beschäftigt und hat Anspruch auf den National Minimum Wage.
Das Jahr in einer App organisieren
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