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Österreich: Au-pair-Regeln

Österreich behandelt Au-pairs als Beschäftigte im Haushalt; die Gastfamilie muss das Verhältnis vor Beginn beim AMS anzeigen. Die folgenden Angaben stammen vom Unternehmensserviceportal des Bundes.

Die Regeln

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit inklusive Arbeitsbereitschaft beträgt höchstens 16,5 Stunden pro Woche.

Quelle: Unternehmensserviceportal (USP), Republic of Austria, page updated 10 August 2026 (geprüft 17.09.2026)

Mindestentgelt

Für ab 1. Jänner 2026 geschlossene Beschäftigungsverhältnisse mindestens 551,10 Euro im Monat für 16,5 Wochenstunden Kinderbetreuung und leichte Haushaltshilfe.

Quelle: Unternehmensserviceportal (USP), Republic of Austria, page updated 10 August 2026 (geprüft 17.09.2026)

Anzeige beim AMS

Die Gastfamilie zeigt das Verhältnis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit beim AMS an; vor Ausstellung der Anzeigebestätigung darf das Au-pair nicht beschäftigt werden.

Quelle: Unternehmensserviceportal (USP), Republic of Austria, page updated 10 August 2026 (geprüft 17.09.2026)

Dauer

Die Anzeigebestätigung gilt zunächst für sechs Monate und kann unter bestimmten Voraussetzungen um weitere sechs Monate verlängert werden.

Quelle: Unternehmensserviceportal (USP), Republic of Austria, page updated 10 August 2026 (geprüft 17.09.2026)

Deutsch

Ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen (Niveau A1 nach GER) schon vor Antritt der Beschäftigung.

Quelle: Unternehmensserviceportal (USP), Republic of Austria, page updated 10 August 2026 (geprüft 17.09.2026)

Sozialversicherung

Die Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung ist erforderlich; bei Unterschreitung der Geringfügigkeitsgrenze genügt die Anmeldung zur Unfallversicherung.

Quelle: Unternehmensserviceportal (USP), Republic of Austria, page updated 10 August 2026 (geprüft 17.09.2026)

Was wir nicht belegen konnten

Diese Angaben fehlen mit Absicht. Wir haben keine offizielle Quelle dafür gefunden, und eine Schätzung auf einer Regel-Seite ist schlechter als eine Lücke.

  • Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen im Jahresverlauf. Sie richten sich nach dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz; dieses Gesetz haben wir für diese Seite nicht ausgewertet.

Quellen

  1. Au-pairUnternehmensserviceportal (USP), Republic of Austria · page updated 10 August 2026 · geprüft 17.09.2026

Diese Seite fasst veröffentlichte Regeln zusammen und ist keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und eine Behörde kann ihre eigenen Regeln im Einzelfall anders auslegen. Prüfe die verlinkte Quelle und frage deine Agentur oder die zuständige Behörde, bevor du unterschreibst.

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