Au-pair-Regeln nach Land
Au-pair-Regeln sind nationales Recht, und die Unterschiede sind groß: 45 Wochenstunden in den USA, 30 in Deutschland und den Niederlanden, 25 in Frankreich, 16,5 in Österreich. Dieser Bereich sammelt die Regeln je Gastland von der Stelle, die sie setzt — Verordnung, Ministerium, Einwanderungsbehörde — und verlinkt jede Zahl mit dieser Quelle samt Datum, an dem wir sie gelesen haben.
Quellen zuletzt geprüft: 18.09.2026
Wie diese Seiten entstehen
- Jede Zahl stammt aus einer offiziellen Quelle: Verordnung, Gerichtsentscheidung, Ministerium oder Behörde. Keine Agenturprospekte, keine Durchschnitte, keine „üblichen“ Werte.
- Jede Regel trägt ihre Quelle und das Datum der letzten Prüfung direkt unter der Regel.
- Wo wir eine Zahl nicht bestätigen konnten, fehlt sie — und die Seite sagt das unter „Was wir nicht belegen konnten“. Regeln ändern sich; prüfe die verlinkte Quelle, bevor du etwas unterschreibst.
- Kosten sind eine andere Frage. Modellierte Kostenspannen stehen im Kostenrechner, nie auf diesen Seiten.
Gastländer
USA (J-1)
Bundesweite Austauschregeln: 45 Wochenstunden, 1,5 freie Tage, Bildungsauflage, Sponsor und DS-2019.
Deutschland
30 Wochenstunden, 280 € Taschengeld im Monat, 840 € für den Sprachkurs, sechs bis zwölf Monate.
Frankreich
25 Wochenstunden, mindestens 320 € Taschengeld im Monat, Französischkurs, Langzeitvisum „jeune au pair“.
Niederlande
30 Wochenstunden, 8 Stunden am Tag, zwei freie Tage, höchstens ein Jahr, nur über anerkannte Agentur.
Österreich
16,5 Wochenstunden inklusive Arbeitsbereitschaft, mindestens 551,10 € im Monat, vorab beim AMS anzuzeigen.
Vereinigtes Königreich
Kein Au-pair-Programm: Ein Au-pair ist beschäftigt und hat Anspruch auf den National Minimum Wage.
USA, Bundesstaat für Bundesstaat
Die J-1-Programmregeln sind Bundesrecht und in allen 50 Staaten gleich. Unterschiedlich ist der bundesstaatliche Mindestlohn, den das U.S. Department of Labor veröffentlicht — und in Massachusetts eine Entscheidung des Bundesberufungsgerichts zur Frage, ob das Lohnrecht des Staates für Gastfamilien gilt.
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