Zum Inhalt springen

Au-pair-Regeln nach Land

Au-pair-Regeln sind nationales Recht, und die Unterschiede sind groß: 45 Wochenstunden in den USA, 30 in Deutschland und den Niederlanden, 25 in Frankreich, 16,5 in Österreich. Dieser Bereich sammelt die Regeln je Gastland von der Stelle, die sie setzt — Verordnung, Ministerium, Einwanderungsbehörde — und verlinkt jede Zahl mit dieser Quelle samt Datum, an dem wir sie gelesen haben.

Quellen zuletzt geprüft: 18.09.2026

Wie diese Seiten entstehen

  • Jede Zahl stammt aus einer offiziellen Quelle: Verordnung, Gerichtsentscheidung, Ministerium oder Behörde. Keine Agenturprospekte, keine Durchschnitte, keine „üblichen“ Werte.
  • Jede Regel trägt ihre Quelle und das Datum der letzten Prüfung direkt unter der Regel.
  • Wo wir eine Zahl nicht bestätigen konnten, fehlt sie — und die Seite sagt das unter „Was wir nicht belegen konnten“. Regeln ändern sich; prüfe die verlinkte Quelle, bevor du etwas unterschreibst.
  • Kosten sind eine andere Frage. Modellierte Kostenspannen stehen im Kostenrechner, nie auf diesen Seiten.

Gastländer

USA, Bundesstaat für Bundesstaat

Die J-1-Programmregeln sind Bundesrecht und in allen 50 Staaten gleich. Unterschiedlich ist der bundesstaatliche Mindestlohn, den das U.S. Department of Labor veröffentlicht — und in Massachusetts eine Entscheidung des Bundesberufungsgerichts zur Frage, ob das Lohnrecht des Staates für Gastfamilien gilt.

Alle 50 Staaten und DC (51) →

Passend dazu auf AuPairSync