Deutschland: Au-pair-Regeln
Deutschland hat kein eigenes Au-pair-Gesetz. Maßgeblich ist das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit für Au-pairs und Gastfamilien, an dem sich Ausländerbehörden und die Agentur bei der Zustimmung orientieren. Die folgenden Angaben stammen aus diesem Merkblatt.
Die Regeln
- Arbeitszeit
Die Aufgaben im Haushalt einschließlich der Beaufsichtigung Minderjähriger dürfen grundsätzlich nicht mehr als sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Eine Überschreitung bedarf vorheriger Absprache, und die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)
- Freizeit
Mindestens 1,5 volle Ruhetage pro Woche — nicht notwendigerweise am Wochenende, mindestens ein Sonntag im Monat muss jedoch frei sein — sowie mindestens vier freie Abende pro Woche. Für Sprachkurse, Religionsausübung und kulturelle Veranstaltungen ist das Au-pair freizustellen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)
- Erholungsurlaub
Vier Wochen bezahlter Erholungsurlaub bei einem vollen Jahr in der Familie; ansonsten zwei Werktage je vollem Monat.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)
- Taschengeld
280 Euro im Monat, unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Unterkunft und Verpflegung stellt die Gastfamilie unentgeltlich, samt eigenem Zimmer in der Familienwohnung.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)
- Sprachkurs
Die Gastfamilie beteiligt sich mit mindestens 840 Euro insgesamt an den Kosten für den Spracherwerb. Der Betrag kann monatlich als Pauschale von 70 Euro oder einmalig als 840 Euro gezahlt werden, und nur soweit die Ausgaben tatsächlich anfallen. Fahrtkosten zum nächstgelegenen geeigneten Deutschkurs zahlt die Gastfamilie zusätzlich.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)
- Dauer
Das Au-pair-Verhältnis muss mindestens sechs Monate dauern und darf höchstens ein Jahr umfassen. Eine erneute Beschäftigung als Au-pair ist nicht möglich, auch wenn die Höchstdauer nicht ausgeschöpft wurde.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)
- Alter und Familienstand
Mindestens 18 Jahre bei Aufnahme in die Familie; das Höchstalter von 27 Jahren darf bei Beantragung des Aufenthaltstitels noch nicht erreicht sein. Auch verheiratete Au-pairs können zugelassen werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)
- Sprachkenntnisse
Verlangt werden Sprachkenntnisse, die mindestens dem Level A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen; die Feststellung erfolgt durch Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)
- Versicherung
Au-pair-Verhältnisse unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht; das Au-pair muss aber für Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie gegen Unfall versichert sein. Alle Versicherungsbeiträge gehen zulasten der Gastfamilie.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)
- Visum und Aufenthalt
Au-pairs aus EU, EWR und der Schweiz können genehmigungsfrei tätig sein. Drittstaatsangehörige benötigen einen Aufenthaltstitel, der vor der Einreise als Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt wird und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf; vor Ablauf des Visums ist bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)
- Wer gilt als Gastfamilie
Ehepaare unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts und unverheiratete Paare mit mindestens einem ständig im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren sowie Alleinerziehende mit mindestens einem solchen Kind. Alleinstehende und Paare ohne Kind sind keine Familien in diesem Sinne; bei Verwandtschaft soll keine Au-pair-Beschäftigung zugelassen werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)
- Vermittlungsgebühr
Ein privater Vermittler darf vom Au-pair höchstens 150 Euro einschließlich Umsatzsteuer verlangen, und erst wenn der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist. Was die Gastfamilie zahlt, kann frei vereinbart werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)
Was wir nicht belegen konnten
Diese Angaben fehlen mit Absicht. Wir haben keine offizielle Quelle dafür gefunden, und eine Schätzung auf einer Regel-Seite ist schlechter als eine Lücke.
- Eine Taschengeldzahl für 2026. Das zitierte Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit ist die Ausgabe April 2023 und nennt 280 Euro; eine neuere Fassung war nicht auffindbar. Prüfe vor Vertragsschluss im verlinkten Merkblatt, ob es eine aktuellere Ausgabe gibt.
- Die Höhe der Kranken- und Unfallversicherungsbeiträge. Sie hängt von Versicherer und Alter ab; das Merkblatt regelt nur, wer sie trägt.
Quellen
- Au-pair in deutschen Familien — Informationen für Au-pair und GastfamilienBundesagentur für Arbeit · April 2023 · geprüft 17.09.2026
Diese Seite fasst veröffentlichte Regeln zusammen und ist keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und eine Behörde kann ihre eigenen Regeln im Einzelfall anders auslegen. Prüfe die verlinkte Quelle und frage deine Agentur oder die zuständige Behörde, bevor du unterschreibst.
Andere Länder
USA (J-1)
Bundesweite Austauschregeln: 45 Wochenstunden, 1,5 freie Tage, Bildungsauflage, Sponsor und DS-2019.
Frankreich
25 Wochenstunden, mindestens 320 € Taschengeld im Monat, Französischkurs, Langzeitvisum „jeune au pair“.
Niederlande
30 Wochenstunden, 8 Stunden am Tag, zwei freie Tage, höchstens ein Jahr, nur über anerkannte Agentur.
Österreich
16,5 Wochenstunden inklusive Arbeitsbereitschaft, mindestens 551,10 € im Monat, vorab beim AMS anzuzeigen.
Vereinigtes Königreich
Kein Au-pair-Programm: Ein Au-pair ist beschäftigt und hat Anspruch auf den National Minimum Wage.
Das Jahr in einer App organisieren
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