USA (J-1): Au-pair-Regeln
Die Au-pair-Kategorie des J-1-Austauschprogramms regelt eine einzige Bundesvorschrift, 22 CFR § 62.31, umgesetzt vom U.S. Department of State über zugelassene Sponsoren. Die folgenden Regeln gelten in jedem Bundesstaat gleich; unterschiedlich ist das Arbeitsrecht der Staaten — dazu die Seiten der einzelnen Bundesstaaten.
Die Regeln
- Betreuungsstunden
Höchstens 10 Stunden Kinderbetreuung pro Tag und höchstens 45 Stunden pro Woche. EduCare-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer: höchstens 10 Stunden pro Tag und 30 Stunden pro Woche.
- Freizeit
Mindestens eineinhalb freie Tage pro Woche, zusätzlich ein komplett freies Wochenende pro Monat.
- Bezahlter Urlaub
Zwei Wochen bezahlter Urlaub je zwölfmonatigem Austauschjahr.
- Wöchentliches Taschengeld
Ein Wochensatz auf Basis von 45 Betreuungsstunden pro Woche, gezahlt nach den Vorgaben des Fair Labor Standards Act in der Auslegung des U.S. Department of Labor. EduCare-Teilnehmende erhalten 75 % dieses Wochensatzes.
- Bildungsauflage
Mindestens sechs Semesterwochenstunden oder das Äquivalent an einer akkreditierten US-Hochschule; die Gastfamilie trägt die Kosten bis 500 $. EduCare: mindestens zwölf Semesterwochenstunden, Kostenübernahme bis 1.000 $.
- Bildungsauflage bei Verlängerung
Bei sechsmonatiger Verlängerung: drei Semesterwochenstunden, Kostenübernahme bis 250 $ (EduCare: sechs Semesterwochenstunden, bis 500 $). Bei neun- oder zwölfmonatiger Verlängerung gilt dieselbe Auflage wie im ersten Jahr.
- Alter
Zwischen 18 und 26 Jahren, mit Schulabschluss oder gleichwertigem Abschluss und ausreichendem gesprochenen Englisch.
- Programmdauer
Die Teilnahme ist auf ein Jahr begrenzt. Das Department of State kann eine Verlängerung um sechs, neun oder zwölf Monate genehmigen; der Antrag muss spätestens 30 Kalendertage vor dem Enddatum auf dem DS-2019 vorliegen.
- Säuglinge und Kinder unter 2
Keine Vermittlung in eine Familie mit einem Kind unter drei Monaten, solange kein Elternteil oder anderer verantwortlicher Erwachsener im Haus ist; keine Vermittlung in Familien mit Kindern unter zwei Jahren, wenn das Au-pair nicht mindestens 200 dokumentierte Stunden Erfahrung in der Säuglingsbetreuung hat.
- Schulung vor der Vermittlung
Mindestens acht Stunden Kindersicherheits-Unterweisung, davon mindestens vier zu Säuglingen, sowie mindestens 24 Stunden zur kindlichen Entwicklung, davon mindestens vier zu Kindern unter zwei Jahren.
- Sponsor und Unterlagen
Die Vermittlung läuft über einen vom Department of State zugelassenen Sponsor. Das Au-pair reist mit J-1-Visum ein; der Sponsor steht auf dem Formular DS-2019 und ist erste Anlaufstelle bei Problemen.
Quelle: U.S. Department of State, Bureau of Educational and Cultural Affairs (geprüft 17.09.2026)
- Ausreisefrist nach dem Programm
Nach dem Ende des Programms — des Zeitraums auf dem Formular DS-2019 — gewährt die USCIS eine 30-tägige Reisezeit, die Grace Period. Das Au-pair ist dann nicht mehr im J-1-Status und darf nicht arbeiten; Reisen über die Grenzen der USA hinaus werden nicht empfohlen, weil die Wiedereinreise verweigert werden kann.
Quelle: U.S. Department of State, Bureau of Educational and Cultural Affairs (geprüft 18.09.2026)
- Aufenthaltsdauer (Regel ausgesetzt)
Eine DHS-Regel (91 FR 44976, 17. Juli 2026) würde die Einreise für die Dauer des Status (duration of status) durch einen festen Aufenthaltszeitraum ersetzen und sollte am 15. September 2026 in Kraft treten. Am 14. September 2026 hat der U.S. District Court for the District of Massachusetts das Inkrafttreten ausgesetzt, bis das Gericht anders entscheidet oder in der Sache urteilt, und dem DHS weitere Umsetzungsschritte untersagt.
Was wir nicht belegen konnten
Diese Angaben fehlen mit Absicht. Wir haben keine offizielle Quelle dafür gefunden, und eine Schätzung auf einer Regel-Seite ist schlechter als eine Lücke.
- Der Dollarbetrag des Taschengelds. Die Vorschrift nennt die Berechnungsweise (45 Stunden, Fair Labor Standards Act, EduCare 75 %), aber keinen Betrag, und auf den Seiten des Department of State war keine aktuelle Zahl zu finden. Frag deinen Sponsor nach dem angewandten Betrag und sieh auf der Seite deines Bundesstaats die dort veröffentlichte Mindestlohnhöhe.
- Programm- und Visagebühren für Gastfamilien oder Au-pairs. Sponsorgebühren legt jeder Sponsor selbst fest, nicht die Vorschrift.
Quellen
- 22 CFR § 62.31 — Au pairsU.S. Government Publishing Office (Code of Federal Regulations) · 22 CFR Ch. I (4-1-24 edition) · geprüft 17.09.2026
- Au Pair Program — BridgeUSAU.S. Department of State, Bureau of Educational and Cultural Affairs · geprüft 17.09.2026
- Adjustments and Extensions — BridgeUSA ParticipantsU.S. Department of State, Bureau of Educational and Cultural Affairs · geprüft 18.09.2026
- Preliminary Injunction Order Postponing Effective Date of Final Rule, Presidents’ Alliance on Higher Education and Immigration v. U.S. Department of Homeland Security, No. 1:26-cv-13799-FDS (D. Mass.), ECF 51U.S. District Court for the District of Massachusetts · filed 14 September 2026 · geprüft 18.09.2026
Diese Seite fasst veröffentlichte Regeln zusammen und ist keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich, und eine Behörde kann ihre eigenen Regeln im Einzelfall anders auslegen. Prüfe die verlinkte Quelle und frage deine Agentur oder die zuständige Behörde, bevor du unterschreibst.
Andere Länder
Deutschland
30 Wochenstunden, 280 € Taschengeld im Monat, 840 € für den Sprachkurs, sechs bis zwölf Monate.
Frankreich
25 Wochenstunden, mindestens 320 € Taschengeld im Monat, Französischkurs, Langzeitvisum „jeune au pair“.
Niederlande
30 Wochenstunden, 8 Stunden am Tag, zwei freie Tage, höchstens ein Jahr, nur über anerkannte Agentur.
Österreich
16,5 Wochenstunden inklusive Arbeitsbereitschaft, mindestens 551,10 € im Monat, vorab beim AMS anzuzeigen.
Vereinigtes Königreich
Kein Au-pair-Programm: Ein Au-pair ist beschäftigt und hat Anspruch auf den National Minimum Wage.
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