- Agenturgebühr
- Eine einmalige Gebühr, die an eine Au-pair-Vermittlungsagentur für die Vermittlung zwischen Gastfamilie und Au-pair gezahlt wird. Die Kosten variieren je nach Land und Agentur, typischerweise zwischen 200 € und 800 € in Europa.
Kosten & Finanzen- Arbeitszeiten
- Die wöchentliche Gesamtzeit, die das Au-pair für Kinderbetreuung und leichte Haushaltstätigkeiten aufwendet. In Deutschland liegt das gesetzliche Maximum bei 30 Stunden pro Woche (6 Stunden pro Tag), inklusive Babysitting. Eine Überschreitung kann den Visumsstatus des Au-pairs gefährden.
Recht & Visum- Arbeitszeitprotokoll
- Eine Aufzeichnung der tatsächlichen Arbeitszeiten des Au-pairs, täglich oder wöchentlich geführt. Die Zeiterfassung schützt beide Seiten: Sie stellt sicher, dass das Au-pair nicht überlastet wird, und gibt der Gastfamilie Dokumentation bei Streitigkeiten oder Visumskontrollen.
Tägliche Koordination- Au-pair
- Eine junge Person (typischerweise 18–30 Jahre), die bei einer Gastfamilie im Ausland lebt und Kinderbetreuung sowie leichte Haushaltstätigkeiten übernimmt — im Gegenzug für Unterkunft, Verpflegung und ein monatliches Taschengeld. Der Begriff stammt aus dem Französischen und bedeutet „auf Gegenseitigkeit".
Au-pair-Programm- Au-pair-Agentur
- Eine Organisation, die den Vermittlungsprozess zwischen Gastfamilien und Au-pair-Bewerbern koordiniert. Agenturen übernehmen in der Regel Überprüfung, Dokumentation, Visa-Unterstützung und bieten laufende Betreuung während des Aufenthalts.
Au-pair-Programm- Au-pair-Vereinbarung / Vertrag
- Ein schriftliches Dokument, das von Gastfamilie und Au-pair unterzeichnet wird. Es regelt Arbeitszeiten, Aufgaben, Taschengeld, Hausregeln, Urlaubstage und Kündigungsfristen. In Deutschland ist dieser Vertrag vorgeschrieben und muss den Bundesrichtlinien entsprechen.
Recht & Visum- Au-pair-Versicherung
- Pflicht-Versicherungsschutz für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtfälle während des Au-pair-Aufenthalts. In Deutschland muss die Gastfamilie die Versicherung bereitstellen — Kosten liegen typischerweise bei 30–60 € pro Monat.
Kosten & Finanzen- Au-pair-Visum
- Eine zweckgebundene Aufenthaltserlaubnis, die einer ausländischen Person erlaubt, für einen definierten Zeitraum (meist 6–12 Monate) bei einer Gastfamilie zu leben. EU-Bürger benötigen kein Visum für Au-pair-Aufenthalte in der EU; Nicht-EU-Bürger müssen vor der Einreise bei einer deutschen Botschaft einen Antrag stellen.
Recht & Visum- Aufenthaltserlaubnis
- Ein offizielles Dokument der lokalen Ausländerbehörde, das Nicht-EU-Au-pairs den legalen Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Muss innerhalb der ersten 90 Tage nach Ankunft beantragt werden und ist an die jeweilige Gastfamilie gebunden.
Recht & Visum- Aufgabenliste
- Eine strukturierte Liste täglicher oder wöchentlicher Aufgaben für das Au-pair — von Schulabholung und Essensvorbereitung bis Hausaufgabenhilfe und Aufräumen. Foto-unterstützte Aufgabenlisten (wie in AuPairSync) reduzieren Missverständnisse, besonders über Sprachbarrieren hinweg.
Tägliche Koordination- Ausländerbehörde
- Die lokale deutsche Behörde, die für die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen für Nicht-EU-Staatsangehörige zuständig ist. Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern müssen sich hier nach der Ankunft registrieren, um ihre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Recht & Visum