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Aus Kolumbien als Au-pair nach Deutschland

Wer aus Kolumbien kommt, beantragt das Au-pair-Visum persönlich bei der Deutschen Botschaft Bogotá. Die Botschaft listet auf ihrer Seite, was sie sehen will — darunter Motivationsschreiben und Lebenslauf auf Deutsch — und sagt ausdrücklich, dass keine Agentur nötig ist. Hier steht diese Liste und welche deutschen Regeln in der Gastfamilie gelten.

Antrag bei: Deutsche Botschaft Bogotá

Visum und Antrag

Wie häufig

Laut Migrationsbericht der Bundesregierung kamen im Jahr 2023 2.470 Au-pairs nach Deutschland; die größten Gruppen bildeten Staatsangehörige aus Kolumbien, Indonesien und den Philippinen.

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Bundesregierung, Kapitel 3, S. 79 f. (geprüft 19.09.2026)

Wo beantragen

Bei der Deutschen Botschaft Bogotá, nur mit vorher gebuchtem Termin im Terminvergabesystem, ein Termin pro Person. Jede Antragstellerin und jeder Antragsteller muss persönlich erscheinen. Ein Visum kann höchstens sechs Monate vor dem geplanten Reisedatum beantragt werden, und Termine gibt es vor allem vor und während der Hauptreisezeiten oft nur mit einigen Wochen Vorlauf.

Quelle: Deutsche Botschaft Bogotá (Auswärtiges Amt) (geprüft 19.09.2026)

Alter

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Beantragung ist laut Botschaft „bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres“ möglich.

Quelle: Deutsche Botschaft Bogotá (Auswärtiges Amt) (geprüft 19.09.2026)

Deutschkenntnisse

Grundkenntnisse auf Niveau A1. Akzeptiert werden Goethe-Zertifikat, ÖSD, telc, TestDaF, ECL und das Sprachdiplom der KMK, bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr. Motivationsschreiben (unterschrieben) und Lebenslauf (tabellarisch, höchstens 2 Seiten) sind auf Deutsch.

Quelle: Deutsche Botschaft Bogotá (Auswärtiges Amt) (geprüft 19.09.2026)

Visumgebühr

75 Euro, bar in kolumbianischen Pesos zum Tageskurs der Botschaft.

Quelle: Deutsche Botschaft Bogotá (Auswärtiges Amt) (geprüft 19.09.2026)

Krankenversicherung fürs Visum

Eine private Krankenversicherung (meist „Incoming-Versicherung“ genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum und einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für den gesamten Zeitraum des Aufenthaltstitels.

Quelle: Deutsche Botschaft Bogotá (Auswärtiges Amt) (geprüft 19.09.2026)

Unterlagen

Vollständig ausgefüllter und unterschriebener VIDEX-Antrag, ein biometrisches Foto, Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit und mindestens drei leeren Seiten, eine Kopie der Datenseite, der Au-pair-Vertrag nach dem Muster der Bundesagentur für Arbeit (Original und Kopie; lief die Vermittlung über eine Agentur mit RAL-Zertifizierung, genügt eine Kopie), die aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der Gastfamilie mit Kindern und Partner, nicht älter als drei Monate, und der Fragebogen der Gastfamilie. Wer nicht kolumbianisch ist, weist zusätzlich den gewöhnlichen Aufenthalt in Kolumbien nach.

Quelle: Deutsche Botschaft Bogotá (Auswärtiges Amt) (geprüft 19.09.2026)

Nach dem Jahr

Der Aufenthalt in Deutschland dauert höchstens 12 Monate, und nach dem Ende der Au-pair-Tätigkeit muss die Ausreise erfolgen. Ein Wechsel zu einem anderen Aufenthaltszweck ist nur über die deutsche Botschaft in Kolumbien möglich. Die Botschaft betont: Eine Vermittlungsagentur ist nicht notwendig.

Quelle: Deutsche Botschaft Bogotá (Auswärtiges Amt) (geprüft 19.09.2026)

Was wir nicht belegen konnten

Diese Angaben fehlen mit Absicht. Wir haben keine offizielle Quelle dafür gefunden, und eine Schätzung auf einer Regel-Seite ist schlechter als eine Lücke.

  • Die genaue Altersobergrenze. Die Formulierung der Botschaft („bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres“) liest sich strenger als das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit, nach dem bei Beantragung des Aufenthaltstitels der 27. Geburtstag noch nicht erreicht sein darf. Wer 26 ist, fragt vor der Terminbuchung bei der Botschaft nach.
  • Wie lange die Botschaft für die Entscheidung braucht. Ihre Visaseite sagt nur, dass die Bearbeitung je nach Aufenthaltszweck bis zu mehreren Monaten dauern kann.

In der Gastfamilie in Deutschland

Diese Regeln stammen von der Regel-Seite des Gastlands und gelten gleich, egal woher das Au-pair kommt.

Arbeitszeit

Die Aufgaben im Haushalt einschließlich der Beaufsichtigung Minderjähriger dürfen grundsätzlich nicht mehr als sechs Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Eine Überschreitung bedarf vorheriger Absprache, und die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)

Taschengeld

280 Euro im Monat, unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit. Unterkunft und Verpflegung stellt die Gastfamilie unentgeltlich, samt eigenem Zimmer in der Familienwohnung.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)

Sprachkurs

Die Gastfamilie beteiligt sich mit mindestens 840 Euro insgesamt an den Kosten für den Spracherwerb. Der Betrag kann monatlich als Pauschale von 70 Euro oder einmalig als 840 Euro gezahlt werden, und nur soweit die Ausgaben tatsächlich anfallen. Fahrtkosten zum nächstgelegenen geeigneten Deutschkurs zahlt die Gastfamilie zusätzlich.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)

Dauer

Das Au-pair-Verhältnis muss mindestens sechs Monate dauern und darf höchstens ein Jahr umfassen. Eine erneute Beschäftigung als Au-pair ist nicht möglich, auch wenn die Höchstdauer nicht ausgeschöpft wurde.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)

Versicherung

Au-pair-Verhältnisse unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht; das Au-pair muss aber für Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie gegen Unfall versichert sein. Alle Versicherungsbeiträge gehen zulasten der Gastfamilie.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, April 2023 (geprüft 17.09.2026)

Alle Au-pair-Regeln für Deutschland

Quellen

  1. Migrationsbericht der Bundesregierung 2023Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Bundesregierung · Kapitel 3, S. 79 f. · geprüft 19.09.2026
  2. Nationale VisaDeutsche Botschaft Bogotá (Auswärtiges Amt) · geprüft 19.09.2026
  3. Au-pairDeutsche Botschaft Bogotá (Auswärtiges Amt) · geprüft 19.09.2026
  4. Au-pair in deutschen Familien — Informationen für Au-pair und GastfamilienBundesagentur für Arbeit · April 2023 · geprüft 17.09.2026

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