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Deutschland · für künftige Au-pairs und Gastfamilien

Wie alt darf ein Au-pair sein?

ab 18 und beim Antrag jünger als 27

Ein Au-pair muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf bei der Beantragung des Aufenthaltstitels noch nicht 27 sein. Auch Verheiratete können Au-pair werden.

Quelle: BA-Merkblatt, April 2023 · geprüft am 17.09.2026

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Au-pair-Checkliste zur VorbereitungDokumente, Visum, Versicherung, Geld, Packliste und Fragen an die Gastfamilie, je Gastland. Druckbar.Zum Tool

Gut zu wissen

  • Verlangt werden Sprachkenntnisse, die mindestens dem Level A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen; die Feststellung erfolgt durch Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde.
  • Au-pairs aus EU, EWR und der Schweiz können genehmigungsfrei tätig sein. Drittstaatsangehörige benötigen einen Aufenthaltstitel, der vor der Einreise als Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt wird und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf; vor Ablauf des Visums ist bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Ausführlich im Ratgeber: Was ist ein Au Pair? Der vollständige Ratgeber für Gastfamilien und zukünftige Au Pairs